Im Rahmen der Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) prüfen wir Gewerbetreibende im Sinne des § 34 Abs. 1 GewO (Makler, Bauträger, Baubetreuer) hinsichtlich der Einhaltung der sich aus der MaBV ergebenden Geschäftsführungs- und Aufzeichnungspflichten.
